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KRAVT GmbH
Winsstraße 26
10405 Berlin
E-Mail: mail(at)kravt.eu
Sitz der Gesellschaft: Berlin
Geschäftsführer: Jan Schulz-Berners, Sebastian Schmidt
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als gewerblichem “AUFTRAGGEBER” und der KRAVT GmbH, vertreten durch die beiden Gesellschafter Jan Schulz-Berners und Sebastian Schmidt, Winsstraße 26, 10405 Berlin, Deutschland (“KRAVT”).
Abweichende Geschäftsbedingungen, die KRAVT nicht ausdrücklich anerkennt, sind für KRAVT unverbindlich, auch wenn KRAVT ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese AGB gelten für alle Verträge, die Sie mit KRAVT abschließen.
Die konkreten Leistungsinhalte, die KRAVT für den AUFTRAGGEBER erbringt, werden stets individuell vereinbart. Ergänzend dazu und sofern sich aus dieser Vereinbarung nichts anderes ergibt, gelten für die Zusammenarbeit zwischen KRAVT und dem AUFTRAGGEBER diese AGB.
a. Der AUFTRAGGEBER zahlt für die Leistungen von KRAVT nach Ziff. 1. ein stets indivi-duell gemäß Kostenvoranschlag zu vereinbarendes Honorar an KRAVT (jeweils netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer).
b. Das Honorar wird – je nach der zwischen den Parteien getroffenen Individualabrede ggf. auch in Teilen – stets innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung zur Zahlung durch den AUFTRAGGEBER an KRAVT fällig.
Sofern KRAVT werkvertragliche Leistungen erbringt, gelten die (Teil-)Leistungen von KRAVT nach Ziff. 1. vom AUFTRAGGEBER als beanstandungslos abgenommen oder bei anderen Leistungen als beanstandungslos akzeptiert, sofern dieser nicht innerhalb von einer Woche nach jeder entsprechenden Konzept-, Design oder Maßnahmenprä-sentation Beanstandungen zumindest in Textform an KRAVT mitteilt.
a. Jede Verwertung der von KRAVT erbrachten Leistungen durch den AUFTRAGGEBER ist ohne vorherige, zumindest in Textform erklärte Zustimmung von KRAVT unzulässig. Dies gilt auch für solche Leistungen von KRAVT, die nicht Gegenstand besonderer ge-setzlicher Rechte, insb. des Urheberrechts, sind.
b. KRAVT überträgt alle Nutzungsrechte an den von ihr erstellten Arbeitsergebnissen in dem Umfang (zeitlich, räumlich, Arten der Nutzung) an den AUFTRAGGEBER, wie es im Kostenvoranschlag festgelegt ist bzw. ergänzend wie es der jeweilige Vertragszweck erfordert.
c. Vorbehaltlich einer anderslautenden, zumindest in Textform getroffenen Vereinbarung, werden nur einfache, d.h. keine ausschließlichen Nutzungsrechte übertragen.
d. Die Nutzungsrechte gehen erst nach dem Ausgleich aller finanziellen Verpflichtungen des AUFTRAGGEBERS aus diesem Vertrag gegenüber KRAVT auf den AUFTRAG-GEBER über.
e. KRAVT ist und bleibt dauerhaft berechtigt, die von ihr erstellten Arbeiten zu Referenz- und Werbezwecken für sich selbst in eigener Sache zu veröffentlichen (z.B. auf ihrer Webseite) und zu signieren und hat in demselben Umfang einen Anspruch gegen den AUFTRAGGEBER auf namentliche Benennung als Urheberin. Dies gilt auch für solche Leistungen von KRAVT, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insb. des Urheberrechts, sind.
a. Der AUFTRAGGEBER gewährleistet, dass er alle zur Durchführung des jeweiligen Auf-trags erforderlichen Rechte besitzt. Der AUFTRAGGEBER trägt allein die Verantwor-tung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit von ihm ggf. zur Verfügung gestellter Text- und Bildunterlagen sowie der von ihm zugelieferten Werbemittel. Er stellt KRAVT im Rahmen des Auftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können, ebenso von den diesbezüglichen Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung, die KRAVT entstehen können. Der AUFTRAG-GEBER ist verpflichtet, KRAVT nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterla-gen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
b. Der AUFTRAGGEBER unterrichtet KRAVT unverzüglich, wenn er bezüglich der bei KRAVT beauftragten Leistungen (auch in Bezug auf Teilinhalte) abgemahnt worden ist oder bereits eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben hat oder zu einer entsprechenden Abgabe aufgefordert worden ist. Unterlässt der AUFTRAGGEBER dies, wird KRAVT bereits aus diesem Grund von jeder Mithaftung für den dem AUF-TRAGGEBER durch eine wiederholte Veröffentlichung der beanstandeten Inhalte ent-stehenden Schaden frei.
a. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet KRAVT unbeschränkt. Bei leicht fahrlässi-gen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von KRAVT auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Haftung ist der Höhe nach auf das jeweils vereinbarte Netto-Vertragsvolumen beschränkt.
b. KRAVT haftet nicht für Fehler, die aus den vom AUFTRAGGEBER übermittelten Infor-mationen und Unterlagen herrühren. Ebenso wenig haftet KRAVT für Fehler, die auf vom AUFTRAGGEBER unvollständig oder undeutlich übermittelten Informationen beruhen.
c. KRAVT steht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns dafür ein, dass die von ihr erbrachten Leistungen nicht gegen Rechte Dritter verstoßen, ist aber nicht zu einer rechtlichen Überprüfung der Leistungen verpflichtet (diesbezüglich gelten die folgenden beiden Absätze).
d. Falls der AUFTRAGGEBER eine Leistung von KRAVT (z.B. als Marke oder Titel) schützen lassen möchte, trägt der AUFTRAGGEBER die Verantwortung für die Zuläs-sigkeit der entsprechenden Anmeldung, d.h. KRAVT ist weder verpflichtet, für den AUF-TRAGGEBER eine Marke oder sonstige Schutzrechte anzumelden, noch hat KRAVT als Nebenleistung rechtlich zu überprüfen, ob eine Marke oder sonstige Schutzrechte anmeldbar bzw. überhaupt schutzfähig sind, und haftet daher auch nicht für marken- oder schutzrechtliche Versäumnisse.
e. Auf schriftlichen Wunsch des AUFTRAGGEBERS lässt KRAVT aber die Zulässigkeit einer Markenanmeldung inkl. Markenrecherche oder sonstige Schutzrechte überprüfen und überlässt diese insgesamt einem Rechtsanwalt nach Wahl von KRAVT; die dabei entstehenden Kosten übernimmt der AUFTRAGGEBER gemäß Kostenvoranschlag.
a. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
b. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise gegen gesetzliche Regelungen verstoßen oder aus sonstigen Gründen nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden die nichtige bzw. unwirksame Bestimmung im gegenseitigen Einvernehmen durch eine andere er-setzen, die dem wirtschaftlich angestrebten Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt auch für eventuelle Lücken dieser AGB.
c. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB und der zwischen den Parteien getroffenen Individualvereinbarung ist Berlin, Deutschland. Auf diese AGB und die zwischen den Parteien getroffenen Individualvereinbarung ist aus-schließlich deutsches Recht anzuwenden.
© KRAVT GmbH, April 2021
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